Unsere Investitionsentscheidungsprozesse
Bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen bekennt sich die GBK zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Dabei macht sie derzeit von der Option Gebrauch, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht zu berücksichtigen. Der Grund für diese Entscheidung ist, dass die detaillierten Anforderungen an den Umfang der wesentlichen nachteiligen Auswirkungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Offenlegungspflicht am 10. März 2021 nicht geklärt waren. Darüber hinaus ist die GBK ihrer Ansicht nach derzeit nicht in der Lage, alle nach der SFDR erforderlichen Daten zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen systematisch, konsistent und zu angemessenen Kosten zusammenzutragen. Dies liegt zum einen daran, dass Portfoliounternehmen derzeit nicht verpflichtet sind, entsprechende Daten bereitzustellen. Zum anderen besteht die Möglichkeit, dass die erforderlichen Daten derzeit von den Portfoliounternehmen nicht bereitgestellt werden können. Diese Entscheidung unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung durch den Vorstand.
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